Rechtsprechung
VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
- OVG Saarland, 01.06.2022 - 1 A 203/20
- BVerwG, 17.01.2023 - 9 B 19.22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Der Gemeingebrauch der Anlieger kommt in seinem Kern dem (privatrechtlichen) Eigentum so nahe, dass ihm der Schutz des Art. 14 GG nicht vorenthalten werden kann.(BVerwG, Urteil vom 25.09.1968 - IV C 195.65 -, BVerwGE 30, 235; Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231; BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358) Allerdings kann der Anliegergebrauch nicht unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden.Maßgebend ist die Quantität und Qualität des Verkehrs, der in rechtmäßiger Weise über die bisherige Zufahrt abgewickelt wurde; er muss auch in Zukunft und ohne wesentliche Erschwernis technisch über die Ersatzzufahrt möglich sein.(BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231) Dies muss allerdings nicht in allen Belangen der bisherigen Zufahrt mindestens gleichwertig sein.
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09
Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
In der Rechtsprechung seien folglich nur solche Nutzungsbedürfnisse schützenswert anerkannt worden, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprächen, wobei es auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation ankomme.(OVG Koblenz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, unter Hinweis auf BVerwGE 54, 1 (4); 64, 202 (204); VGH Mannheim, … - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75
Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
In der Rechtsprechung seien folglich nur solche Nutzungsbedürfnisse schützenswert anerkannt worden, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprächen, wobei es auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation ankomme.(OVG Koblenz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, unter Hinweis auf BVerwGE 54, 1 (4); 64, 202 (204); VGH Mannheim, …
- BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
In der Rechtsprechung seien folglich nur solche Nutzungsbedürfnisse schützenswert anerkannt worden, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprächen, wobei es auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation ankomme.(OVG Koblenz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, unter Hinweis auf BVerwGE 54, 1 (4); 64, 202 (204); VGH Mannheim, … - BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Die uneingeschränkte Erreichbarkeit des Anliegergrundstücks mit privaten Fahrzeugen aus privatem Anlass gehört nicht zum Kernbereich des Anliegergebrauchs.(…Stahlhut, in Kodal, Straßenrecht, 10. Aufl. 2010, Kap. 26 Rdnr. 21/22 mit Nachweisen, insbesondere BVerwG, Urteil vom 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, NJW 1994, 1080). - BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Aus diesen Vorschriften lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung herleiten, für die eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist.(BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341) Die Vorschrift bewahrt den Anlieger auch nicht vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist.(BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341 (1342);… Stahlhut, in Kodal, Straßenrecht, 10. Aufl. 2010, Kap. 26 Rdnr. 29). - BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Der Gemeingebrauch der Anlieger kommt in seinem Kern dem (privatrechtlichen) Eigentum so nahe, dass ihm der Schutz des Art. 14 GG nicht vorenthalten werden kann.(BVerwG, Urteil vom 25.09.1968 - IV C 195.65 -, BVerwGE 30, 235; Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231; BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358) Allerdings kann der Anliegergebrauch nicht unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden. - BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Der Gemeingebrauch der Anlieger kommt in seinem Kern dem (privatrechtlichen) Eigentum so nahe, dass ihm der Schutz des Art. 14 GG nicht vorenthalten werden kann.(BVerwG, Urteil vom 25.09.1968 - IV C 195.65 -, BVerwGE 30, 235; Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231; BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358) Allerdings kann der Anliegergebrauch nicht unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden. - VG Münster, 09.07.2009 - 8 K 623/08
Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Umwandlung eines bei seiner …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Sie hätten eine Erschließungsfunktion, indem durch sie der Betriebsverkehr zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ermöglicht werde; sie seien im Regelfall privater Natur.(VG Münster, Urteil vom 09.07.2009 - 8 K 623/08 -) Nach § 2 Abs. 1 SStrG seien öffentliche Straßen die Straßen und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr "gewidmet" seien. - OVG Saarland, 28.04.1992 - 2 R 20/90
Auszug aus VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Feld- und Wirtschaftswege dienen der Bewirtschaftung der Grundstücke und sind daher nur für diesen Benutzungszweck und für solche Verkehrsarten zugelassen, die für die Bewirtschaftung in Betracht kommen.(…Herber in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 9 Rn. 43 (S. 369)) Sofern für einen Feldweg seit jeher eine gesonderte Wegeparzelle vorhanden ist, die unbestritten landwirtschaftlichen Bedürfnissen genügte, so lässt dies die Schlussfolgerung zu, dass die Wegeparzelle mit der öffentlichen Verkehrsfläche des Feldweges identisch ist.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.04.1992 - 2 R 20/90 -, RdL 1993, 187 m.w. Nachweisen).
- VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18
Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche …
vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall VG München, Urteil vom 23. Juni 2017 - M 2 K 16.5416 -, juris Rn. 23, bestätigt durch Bay.VGH, Beschluss vom 7. November 2019 - 8 ZB 17.2560 -, juris; siehe auch VG Saarland, Urteil vom 24. April 2019 - 5 K 1099/17 -, juris: kein Anspruch auf Sanierung eines fiktiv gewidmeten Feldwegs, der unpassierbar geworden ist, weil ein Bach sein Bett in die Nähe des Weges verändert hat; Kodal, Handbuch des Straßenrecht, 8. Aufl. 2021, Kapitel 12, Rn. 14: "Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung eines nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges gegen Straßenbaulastträger". - OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20
Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt
Das vom Kläger angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (5 K 1099/17, juris) betrifft ebenfalls einen schwerlich vergleichbaren Sachverhalt; in den Entscheidungsgründen wird allerdings - im Einklang mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung - ausgeführt: "Denn § 8a FStrG und die entsprechenden Ländergesetze garantieren nicht eine optimale, sondern nur eine nach den jeweiligen Umständen zumutbare Erreichbarkeit.